Erbrecht
Ihre Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Peter Ph. Stump
Rechtsanwalt Dr. Albrecht Fuchs
Der Tod eines Menschen bringt auch in rechtlicher Hinsicht zahlreiche Probleme mit sich, deren Lösung vorbereitet werden sollte.
Unser Büro berät Sie daher bei der Gestaltung des Testaments, eines Erbvertrags oder eines gemeinschaftlichen Testaments .
Als Fachanwalt für Steuerrecht ist Rechtsanwalt Stump in der Lage, auch die steuerrechtlichen Folgen der beabsichtigten erbrechtlichen Gestaltung zu beurteilen. Beratung im Erbrecht ist unvollkommen ohne den Blick auf die steuerrechtlichen Folgen.
Bei Problemen mit der Erbschaft, der gerichtlichen Feststellung des Erbrechts, der Feststellung und Auseinandersetzung des Nachlasses sowie bei Problemen mit der Erbenhaftung und der Möglichkeit ihrer Beschränkung sind Sie bei uns bestens aufgehoben. Selbstverständlich sind wir auch mit den Rechtsproblemen der Testamentsvollstreckung vertraut.